Ruge Vowinckel PartG StBG

Steuerberatung für
Vermittler und Makler

Du berätst deine Kunden.
Aber wer berät dich?

Schwankende Provisionen, hohe Steuerlast, eine Struktur, die mit deinem Unternehmen nicht mitgewachsen ist? Du kennst diese Fragen, aber im Tagesgeschäft fehlt die Zeit dafür.

Ob Immobilien, Versicherungen, Finanzanlagen oder Personal: Wir kennen das Vermittlungsgeschäft. Wir senken deine Steuerlast, schaffen Klarheit über deine Zahlen und entwickeln mit dir die Struktur für dein weiteres Wachstum.

Nicht nur zum Jahresabschluss. Sondern das ganze Jahr über.

Deine Branche.
Unser Fokus.

Immobilien

  • Immobilienmakler
  • Immobilieninvestoren
  • Bestandshalter

Versicherungen & Finanzen

  • Versicherungsmakler und –vertreter
  • Finanzanlagenvermittler
  • Immobiliardarlehensvermittler

Personal

  • Personalvermittler
  • Personalberater & Executive Search
  • Recruitung-Agenturen

Deine Steuerlast.
Wir prüfen, wo Spielraum ist.

Ab welchem Gewinn kommt eine andere Rechtsform in Betracht?Wann lohnt sich eine Holding? 

Mindestens zweimal im Jahr nehmen wir uns bewusst Zeit für ein persönliches Strategiegespräch. 

Gemeinsam sprechen wir über die Entwicklung deines Unternehmens, geplante Investitionen, private Veränderungen und welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen. 

Damit dein Setup mit deinem Geschäft mitwächst.

Du investierst in Immobilien?
Wir schaffen die passende Struktur.

Ob erstes Objekt oder gewachsener Bestand: Bei Immobilien ist die steuerliche Struktur ein wesentlicher Faktor für die Rendite. 

Wir begleiten dich beim Erwerb, im laufenden Bestand, beim Verkauf und bei der Übertragung auf die nächste Generation. 

Die RVP-Formel.
Gut begleitet zum unternehmerischen Erfolg.

01

Bestandsaufnahme 

Wir prüfen deine Ausgangslage: aktuelle Steuerbelastung, Rechtsform, Gesellschaftsverträge und ungenutzte Gestaltungsmöglichkeiten. Du erfährst, wo du stehst und wo Potenzial liegt.

02

Ziele abstecken

Wohin soll sich dein Unternehmen entwickeln, und was brauchst du privat? Daraus entwickeln wir eine steuerliche Strategie, zum Beispiel zu Umstrukturierung, Gewinnverwendung und Vermögensaufbau.

03

Digitalisierung 

Wir stellen deine Buchhaltung auf digitale Belegerfassung und automatisierte Abläufe um. Du lädst Belege z. B. per WhatsApp hoch und siehst deine Zahlen.

04

Laufende Begleitung

Fragen im Alltag klären wir direkt im Chat. Zweimal im Jahr setzen wir uns zum Strategiegespräch zusammen und prüfen, was sich verändert hat und was als Nächstes zu tun ist.

Dein nächster Schritt

Kostenloses Erstgespräch

Kilian Ruge

Steuerberater - Partner

Georg Vowinckel

Steuerberater - Partner

FAQ

Was macht RVP anders als eine klassische Steuerkanzlei?

RVP setzt von Anfang an auf digitale, automatisierte Buchhaltung statt auf Papierbelege und arbeitet mit einem klaren Branchenfokus auf Vermittler und Makler. Statt reiner Jahresabschlusserstellung begleiten wir mit mindestens zwei Strategiegesprächen pro Jahr aktiv die unternehmerische Entwicklung der Mandanten.

Was kostet die steuerliche Beratung? 

Du weißt von Anfang an, woran du bist: Wir rechnen grundsätzlich nach vereinbarten Pauschalen ab – keine Überraschungen am Jahresende, sondern ein Honorar, das du fest einplanen kannst. Nur in Ausnahmefällen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand.

Warum ist RVP der richtige Ansprechpartner für Personalvermittler, Immobilienmakler und Versicherungsvermittler?

Weil wir die provisionsgetriebenen Geschäftsmodelle dieser Branchen aus der täglichen Praxis kennen. Und genau dort liegen die steuerlichen Besonderheiten, die ein Generalist übersieht:

  1. Gewinnrealisierung erfolgsabhängiger Vergütungen: Wir wissen, zu welchem Zeitpunkt Erfolgshonorare, Maklercourtagen und Abschlussprovisionen bilanziell tatsächlich realisiert werden dürfen.
     
  2. Rückstellungen für Rückzahlungsrisiken: Ob Nachbesetzungsgarantie, Rückabwicklung eines Maklervertrags oder Stornoreserve bei Versicherungsvermittlung. Wir wissen, wann eine Rückstellungspflicht besteht und wie sie korrekt bemessen wird.
     
  3. Umsatzsteuerliche Einordnung branchentypischer Provisionsmodelle: Von der Leistungsortbestimmung bei grenzüberschreitenden Vermittlungen über das Belegenheitsprinzip bei Immobilien bis zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG.
     
  4. Korrekte Abrechnung mehrstufiger Provisionsmodelle: Ob Anzahlungen bei Retainer-Vereinbarungen, die Aufteilung von Käufer- und Verkäuferprovision oder die Abgrenzung von Abschluss- und Bestandspflegeprovision.

 

Adresse: Ballindamm 39, 6. OG, 20095 Hamburg

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