E-Rechnungspflicht für Gewerbeimmobilienmakler: Warum du bereits jetzt umstellen solltest

Warum du als Makler für Gewerbeimmobilien die E-Rechnung nicht weiter aufschieben solltest.

Ja, für die meisten ist noch bis Ende 2027 Zeit.

Viele deiner Kunden wollen aber die Vorsteuer aus deiner Provision in Abzug bringen.

Dafür brauchen sie eine ordnungsgemäße Rechnung.

Bist du zur E-Rechnung verpflichtet, ist das nur noch eine E-Rechnung. Ein PDF reicht dann nicht mehr, und die Vorsteuer ist in Gefahr.

Nur: Deine Kunden wissen nicht, ob du schon verpflichtet bist.

Sie kennen deinen Umsatz nicht.

Also werden sie nachfragen.

Bei jeder Rechnung.

Immer und immer wieder.

Eine E-Rechnung darfst du schon heute jedem Gewerbekunden schicken. Eine Zustimmung brauchst du dafür nicht.

Wer jetzt umstellt, hat Ruhe.

Wer wartet, erklärt es jedem Kunden einzeln.

Wir helfen dir bei der Umsetzung. Buche dir jetzt dein Erstgespräch unter: https://www.rvp-stbg.de/

Adresse: Ballindamm 39, 6. OG, 20095 Hamburg

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