
Kundengeschenke absetzen: Die 50-€-Freigrenze im Überblick
Als Immobilienmakler einen Champagner zur Schlüsselübergabe schenken:
Schöne Geste, schöne Überraschung?
Der Notartermin ist durch, die Schlüssel sind übergeben, und als Dankeschön gibt es eine Flasche Champagner für 60 €.
Klingt nach gutem Stil. Kann dich steuerlich aber so einiges kosten.
Geschenke an Kunden und Geschäftspartner sind nur absetzbar, wenn sie pro Empfänger und Jahr höchstens 50 € kosten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Liegt das Geschenk auch nur 1 Cent darüber, entfällt der steuerliche Abzug komplett, nicht nur für die 10 € über der Grenze.
Und es kommt noch etwas dazu: Auch die Vorsteuer aus dem Kauf bekommst du dann nicht zurück.
Darauf kommt es an:
- Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählt für die 50 €-Grenze der Nettopreis. Für alle anderen der Bruttopreis.
- Die Grenze gilt pro Empfänger und Jahr. Alle Geschenke an dieselbe Person werden zusammengerechnet.
- Geschenke müssen in der Buchhaltung gesondert aufgezeichnet werden, mit Empfänger.
Fehlt das, ist der Abzug weg, selbst unter 50 € (§ 4 Abs. 7 Satz 2 EStG).
Bei 40 Geschenken im Jahr macht ihre steuerliche Abzugsfähigkeit spürbar etwas aus.
Du willst wissen, ob deine Kundengeschenke steuerlich sauber aufgestellt sind?
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die Besonderheiten deines Einzelfalls kann er nicht berücksichtigen. Für eine Beratung zu deiner Situation sprich uns gern an: RVP Ruge Vowinckel Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.
