
Lohnt sich eine GmbH für Versicherungsmakler?
Die kurze Antwort
Eine GmbH lohnt sich für Versicherungsmakler vor allem dann, wenn ein großer Teil des Gewinns im Unternehmen bleibt. Gewinne, die in der GmbH bleiben, werden mit rund 30 % besteuert statt mit bis zu 47 % im Einzelunternehmen. Brauchst du den Gewinn dagegen vollständig für dein privates Leben, bringt die GmbH steuerlich wenig bis nichts.
Eine feste Gewinngrenze, ab der sich der Wechsel rechnet, gibt es nicht. Entscheidend sind drei Fragen: Wie viel Gewinn brauchst du privat? Was hast du mit dem Rest vor? Und wie wirkt sich der Wechsel auf deinen Bestand aus?
Wie hoch ist die Steuerbelastung?
Die folgenden Werte zeigen, wie viel Steuer auf jeden zusätzlichen Euro Gewinn entfällt. Gerechnet ist mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, mit Solidaritätszuschlag und ohne Kirchensteuer. In Städten mit höherem Hebesatz wie Hamburg (470 %) liegen alle Werte etwas höher.
Einzelunternehmen:
- Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % beträgt die Belastung rund 44 %.
- Im Spitzensteuersatz von 45 % sind es rund 47 %.
- Darin ist die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer bereits berücksichtigt (§ 35 EStG). Bei einem Hebesatz von 400 % gleicht sie die Gewerbesteuer weitgehend aus.
GmbH:
- Gewinne, die in der GmbH bleiben, tragen Körperschaftsteuer von 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG), Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Zusammen sind das rund 30 %.
- Schüttest du den Gewinn aus, kommen 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag hinzu. Die Gesamtbelastung steigt dann auf rund 48 %, also etwa so viel wie im Einzelunternehmen.
- Der Vorteil liegt damit nicht im niedrigeren Steuersatz, sondern im Aufschub: Von 100 € Gewinn, die in der GmbH bleiben, stehen dir 14 bis 17 € mehr zum Reinvestieren zur Verfügung.
Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise um einen Prozentpunkt pro Jahr auf 10 % ab 2032. Das hat das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom Juli 2025 festgelegt. Die Belastung thesaurierter Gewinne sinkt dann auf rund 25 %, nach Ausschüttung auf rund 44 %. Damit wird die GmbH auch bei Ausschüttung etwas günstiger als das Einzelunternehmen im Spitzensteuersatz.
Zwei Unterschiede, die oft übersehen werden: Die GmbH hat bei der Gewerbesteuer keinen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG), und eine Anrechnung auf die Einkommensteuer gibt es für sie nicht.
Wann sich die GmbH rechnet und wann nicht
Die GmbH spielt ihre Stärke aus, wenn du Gewinne im Unternehmen brauchst oder ansparen willst:
- Du kaufst Bestände zu oder willst wachsen, etwa mit Mitarbeitern oder Untervermittlern.
- Dein Gewinn liegt deutlich über dem, was du privat zum Leben brauchst.
- Du willst über die GmbH Vermögen aufbauen, etwa über Kapitalanlagen oder später über eine Holding.
Außerdem gibt dir die GmbH Gestaltungsspielraum. Dein Geschäftsführergehalt ist für die GmbH Betriebsausgabe und wird bei dir nach deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Auch eine Pensionszusage ist möglich (§ 6a EStG). Ob du als Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig bist, hängt vor allem von deiner Beteiligung und deinen Stimmrechten ab und sollte vorab geklärt werden.
Weniger sinnvoll ist die GmbH, wenn:
- du fast den gesamten Gewinn privat entnimmst,
- dein Gewinn so niedrig ist, dass du nicht im oberen Steuerbereich liegst,
- du die laufenden Mehrkosten scheust: Bilanzierung, Jahresabschluss, Offenlegung und höhere Beratungskosten.
Zur Gründung brauchst du außerdem ein Stammkapital von 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG).
Was für Makler besonders wichtig ist
Beim Wechsel in die GmbH geht es nicht nur um Steuersätze. Als Makler musst du auch deine Zulassung und deinen Bestand mitnehmen.
- Erlaubnis und Register: Die GmbH braucht eine eigene Erlaubnis nach § 34d GewO, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung und eine eigene Eintragung im Vermittlerregister. Deine persönliche Erlaubnis geht nicht automatisch auf sie über.
- Courtagezusagen und Kunden: Deine Courtagezusagen und Maklerverträge laufen auf dich persönlich. Sie müssen auf die GmbH übertragen werden. Kläre frühzeitig, ob deine Versicherer und Pools mitziehen und was mit laufender Stornohaftung passiert.
- Steuerneutrale Einbringung: Dein Einzelunternehmen kann gegen neue GmbH-Anteile zum Buchwert eingebracht werden, ohne dass stille Reserven in deinem Bestand versteuert werden (§ 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG). Dafür ist ein Antrag beim Finanzamt nötig.
- Sieben Jahre Sperrfrist: Verkaufst du die Anteile innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung, werden die stillen Reserven nachträglich besteuert, für jedes abgelaufene Jahr um ein Siebtel weniger (§ 22 Abs. 1 UmwStG).
- Späterer Verkauf: Verkaufst du später GmbH-Anteile, sind 60 % des Gewinns steuerpflichtig (§ 17, § 3 Nr. 40 EStG). Verkaufst du dein Einzelunternehmen, gibt es ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit einmalig einen Freibetrag und einen ermäßigten Steuersatz (§ 16 Abs. 4, § 34 Abs. 3 EStG). Wer seinen Bestand in einigen Jahren verkaufen will, sollte beide Wege vorher vergleichen.
Die Alternative ohne GmbH
Auch im Einzelunternehmen kannst du Gewinne, die du nicht entnimmst, begünstigt besteuern lassen (§ 34a EStG). Der Steuersatz beträgt bis 2027 28,25 % und sinkt bis 2032 schrittweise auf 25 %. Entnimmst du die Gewinne später, werden sie mit 25 % nachversteuert (§ 34a Abs. 4 EStG).
Die Regelung erspart dir die Gründung und die Übertragung deines Bestands. Sie ist aber kompliziert und wirkt nur, wenn du die Gewinne dauerhaft im Betrieb lässt. Für viele Makler ist sie eine Übergangslösung, bis sich der Wechsel in die GmbH lohnt.
Worauf du vor dem Wechsel achten solltest
- Rechne aus, wie viel Gewinn du jedes Jahr privat wirklich brauchst. Nur der Rest profitiert von der GmbH.
- Kläre vorab mit Versicherern und Pools, wie deine Courtagezusagen und deine Stornohaftung auf die GmbH übergehen.
- Beantrage die Erlaubnis nach § 34d GewO für die GmbH rechtzeitig, damit kein Vermittlungsstopp entsteht.
- Prüfe den Status als Gesellschafter-Geschäftsführer in der Sozialversicherung.
- Denk an einen späteren Verkauf deines Bestands, bevor du dich für die Rechtsform entscheidest.
- Berücksichtige, dass die Körperschaftsteuer ab 2028 sinkt.
Die Rechtsform ist eine Entscheidung für viele Jahre. Wenn du gerade darüber nachdenkst, lass uns darüber reden, bevor du gründest. Buche dir dein Erstgespräch unter https://www.rvp-stbg.de/
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die Besonderheiten deines Einzelfalls kann er nicht berücksichtigen. Für eine Beratung zu deiner Situation sprich uns gern an: RVP Ruge Vowinckel Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.
