Steuerberatung für das Handwerk
Vetrauen Sie auf unsere Expertise zur korrekten umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Werklieferung und Werkleistung, zum Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen oder der Bauabzugsteuer.
Wir unterstützen Sie bei der Bewertung unfertiger Aufträge im Jahresabschluss, der Material- und Lagerbewertung sowie der laufenden Lohnbuchhaltung für Ihre Mitarbeiter. Auch bei der Nachfolgeplanung und der steuerlich optimalen Gestaltung der Betriebsübergabe an die nächste Generation stehen wir Ihnen zur Seite.
So behalten Sie trotz Baustellenalltag und Personalverantwortung den steuerlichen Überblick.
