IT-Dienstleister

Steuerberatung für IT-Dienstleister

Wir unterstützen Sie bei der periodengerechten Abgrenzung von Wartungs- und Supportverträgen, der umsatzsteuerlichen Behandlung gemischter Leistungen aus Hardware, Software und Dienstleistung sowie dem Reverse-Charge-Verfahren beim Einkauf internationaler Lizenzen und Cloud-Services. 

Auch bei der Statusfeststellung freier IT-Berater und der Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung stehen wir Ihnen beratend zur Seite. 

So sichern Sie sich gegen Risiken aus Betriebsprüfungen ab und schaffen die steuerliche Grundlage für Ihr weiteres Wachstum.

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