Steuerberatung für IT-Dienstleister
Wir unterstützen Sie bei der periodengerechten Abgrenzung von Wartungs- und Supportverträgen, der umsatzsteuerlichen Behandlung gemischter Leistungen aus Hardware, Software und Dienstleistung sowie dem Reverse-Charge-Verfahren beim Einkauf internationaler Lizenzen und Cloud-Services.
Auch bei der Statusfeststellung freier IT-Berater und der Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
So sichern Sie sich gegen Risiken aus Betriebsprüfungen ab und schaffen die steuerliche Grundlage für Ihr weiteres Wachstum.
