Steuerberatung für Marketing-Agenturen
Grenzüberschreitende Werbebuchungen bei Google, Meta & Co., die Künstlersozialabgabe bei der Beauftragung freier Kreativer und die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung von Influencer-Kooperationen.
Wir kennen Ihre Branche und begleiten Sie bei der Abgrenzung von Reverse-Charge-Fällen, der Bewertung von Sachzuwendungen an Content-Creator und der Einordnung Ihrer Vergütungsmodelle – ob Provision, Pauschale oder Performance-basiert. So vermeiden Sie kostspielige Fehler bei Betriebsprüfungen und behalten den Kopf frei für Ihr Kerngeschäft: die Kampagnen Ihrer Kunden.
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