Steuerberatung für Personalvermittler
Umsatzsteuerliche Behandlung von Vermittlungsprovisionen, lohnsteuerliche Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung und sozialversicherungsrechtliche Fragen beim grenzüberschreitenden Personaleinsatz.
Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Einordnung Ihres Geschäftsmodells – ob klassische Vermittlung oder Zeitarbeit nach dem AÜG –, der korrekten Abrechnung bei Auslandseinsätzen und der Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit bei vermittelten Freelancern. Auch bei Fragen der Rückstellungsbildung für Urlaubsansprüche und der Liquiditätsplanung bei schwankendem Personalbedarf stehen wir Ihnen zur Seite.
So schaffen Sie sich Rechtssicherheit in einem regulatorisch anspruchsvollen Umfeld und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
