Jahresabschlüsse und EÜR

Jahresabschlüsse und Einnahmen- Überschussrechnungen

Die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die Durchführung von Gewinnermittlungen gemäß 
§ 4 Absatz 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung) zählen zu den klassischen Aufgabenbereichen, in denen wir wertvolle Unterstützung bieten.

  • Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach den Vorschriften des HGB
  • Bewertung der Bilanzpositionen unter Beachtung steuerlicher Sondervorschriften
  • Offenlegung der Bilanz beim Bundesanzeiger
  • Übermittlung der E-Bilanz
  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR)
  • Berücksichtigung von Besonderheiten wie Abschreibungen, Bewirtungskosten und Privatanteilen (z. B. Kfz-Nutzung)
  • Besprechung der Ergebnisse und gemeinsame Prüfung steuerlicher Wahlrechte
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