Jahresabschlüsse und Einnahmen- Überschussrechnungen
Die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die Durchführung von Gewinnermittlungen gemäß
§ 4 Absatz 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung) zählen zu den klassischen Aufgabenbereichen, in denen wir wertvolle Unterstützung bieten.
- Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach den Vorschriften des HGB
- Bewertung der Bilanzpositionen unter Beachtung steuerlicher Sondervorschriften
- Offenlegung der Bilanz beim Bundesanzeiger
- Übermittlung der E-Bilanz
- Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR)
- Berücksichtigung von Besonderheiten wie Abschreibungen, Bewirtungskosten und Privatanteilen (z. B. Kfz-Nutzung)
- Besprechung der Ergebnisse und gemeinsame Prüfung steuerlicher Wahlrechte
