Vertretung vor Finanzbehörden
Im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren sowie Betriebsprüfungen gewährleisten wir die professionelle Kommunikation mit den Finanzbehörden.
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt
- Kommunikation mit den Behörden, insbesondere zu Rückfragen im Veranlagungsverfahren
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Einlegung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide
- Anpassung von Vorauszahlungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen
- Stellung von Anträgen (z.B. Stundung, Erlass)
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Stellungnahme zu Prüferfeststellungen, Verhandlung über deren steuerliche Würdigung
