Ruge Vowinckel PartG StBG

Steuerberatung für
Personalvermittler

Du findest die richtigen Leute für deine Kunden.
Aber wer ist der richtige für dich?

Drei Placements in einem Monat, dann wochenlang nichts. Ein Kandidat springt in der Probezeit ab, und die Nachbesetzung kostet dich Zeit statt Honorar. Die Steuerlast lässt sich so kaum planen, und deine Struktur ist mit deinem Umsatz nicht mitgewachsen. Du kennst diese Fragen, aber zwischen Active Sourcing, Interviews und Kundenterminen fehlt die Zeit dafür.

Wir kennen das Vermittlungsgeschäft: Erfolgshonorar, Retainer, Nachbesetzungsgarantie, Freelance-Recruiter. Wir senken deine Steuerlast, schaffen Klarheit über deine Zahlen und planen mit dir die Liquidität für Monate ohne Placement.

Nicht nur zum Jahresabschluss. Sondern das ganze Jahr über.

Dein Geschäft.
Unser Fokus.

Personalvermittler

  • Vermittlung auf Erfolgsbasis
  • Selbständig oder mit kleinem Team
  • Spezialisiert auf einzelne Branchen

Executive Search

  • Retainer-Mandate
  • Besetzung von Fach- und Führungspositionen
  • Honorar in Raten

Recruiting-Agenturen

  • GmbH mit angestellten Recruitern
  • Zusammenarbeit mit Freelance-Recruitern
  • Kunden im In- und Ausland

Deine Steuerlast.
Wir prüfen, wo Spielraum ist.

Ab welchem Gewinn lohnt sich die GmbH für deine Personalvermittlung? Wann lohnt sich eine Holding? Wie gleichst du starke und schwache Jahre steuerlich aus?

Mindestens zweimal im Jahr nehmen wir uns bewusst Zeit für ein persönliches Strategiegespräch.

Gemeinsam sprechen wir über die Entwicklung deines Unternehmens, geplante Investitionen, private Veränderungen und welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen.

Damit dein Setup mit deinem Geschäft mitwächst.

Du baust ein Team auf?
Wir sorgen für die richtige Grundlage.

Der erste Recruiter ist angestellt oder arbeitet frei für dich. Beides hat Folgen: bei freien Recruitern das Risiko der Scheinselbständigkeit, bei Angestellten die Frage, wie Provisionen und Boni sauber in der Lohnabrechnung landen.

Wir klären mit dir, welches Modell zu deinem Wachstum passt. Wir setzen die Vergütung so auf, dass sie für dein Team attraktiv und für dich planbar ist.

Die RVP-Formel.
Gut begleitet zum unternehmerischen Erfolg.

01

Bestandsaufnahme

Wir prüfen deine Ausgangslage: aktuelle Steuerbelastung, Rechtsform, Gesellschaftsverträge und die Behandlung deiner Honorare in Buchhaltung und Umsatzsteuer. Du erfährst, wo du stehst und wo Potenzial liegt.

02

Ziele abstecken

Wohin soll sich deine Personalvermittlung entwickeln? Willst du allein spezialisiert bleiben oder ein Team aufbauen? Was brauchst du privat? Daraus entwickeln wir eine steuerliche Strategie, zum Beispiel zu Umstrukturierung, Gewinnverwendung und Vermögensaufbau.

03

Digitalisierung 

Wir stellen deine Buchhaltung auf digitale Belegerfassung und automatisierte Abläufe um. Du lädst Belege z. B. per WhatsApp hoch und siehst jederzeit, welche Honorare eingegangen sind und welche noch offen sind.

04

Laufende Begleitung

Fragen im Alltag klären wir direkt im Chat. Für Monate ohne Placement planen wir mit dir die Liquidität und passen Steuervorauszahlungen an, wenn sich dein Gewinn verändert. Zweimal im Jahr setzen wir uns zum Strategiegespräch zusammen.

Dein nächster Schritt

Kostenloses Erstgespräch

Kilian Ruge

Steuerberater - Partner

Georg Vowinckel

Steuerberater - Partner

FAQ

Was macht RVP anders als eine klassische Steuerkanzlei?

Wir arbeiten von Anfang an mit digitaler, automatisierter Buchhaltung statt mit Papierbelegen. Unser Branchenfokus liegt auf Vermittlern und Maklern. Statt nur den Jahresabschluss zu erstellen, begleiten wir Personalvermittler mit mindestens zwei Strategiegesprächen pro Jahr.

Was kostet die steuerliche Beratung? 

Du weißt von Anfang an, woran du bist: Wir rechnen grundsätzlich nach vereinbarten Pauschalen ab – keine Überraschungen am Jahresende, sondern ein Honorar, das du fest einplanen kannst. Nur in Ausnahmefällen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand.

Bin ich als Personalberater freiberuflich tätig?

In aller Regel nicht. Personalvermittlung ist nach der Rechtsprechung eine gewerbliche Tätigkeit (BFH, Urt. v. 19.09.2002, IV R 70/00). Du bist damit gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften aber weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Ab welchem Gewinn sich eine GmbH lohnt, rechnen wir im Einzelfall durch.

Warum ist RVP der richtige Ansprechpartner für Personalvermittler?

Weil wir das erfolgsbasierte Geschäftsmodell aus der Praxis kennen. Genau dort liegen die steuerlichen Besonderheiten, die ein Generalist leicht übersieht:

  1. Wann das Erfolgshonorar zum Gewinn wird: Ob das Honorar mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag, mit dem Arbeitsantritt oder erst nach der Probezeit verdient ist, hängt von deinem Vertrag mit dem Kunden ab. Danach richtet sich auch, in welchem Jahr du den Gewinn versteuerst.
  2. Retainer und Anzahlungen: Retainer-Raten sind bis zur Besetzung regelmäßig erhaltene Anzahlungen. Die Umsatzsteuer entsteht trotzdem schon mit der Zahlung. Wir sorgen dafür, dass Bilanz und Umsatzsteuer zusammenpassen.
  3. Nachbesetzungsgarantie: Springt ein Kandidat in der Garantiezeit ab, schuldest du Ersatz oder Rückzahlung. Wir prüfen, wann dafür eine Rückstellung zu bilden ist.
  4. Kunden im Ausland: Bei Unternehmerkunden im Ausland ist deine Leistung in Deutschland regelmäßig nicht umstatzsteuerbar. Bei Kunden in der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren mit Meldung in der Zusammenfassenden Meldung. Wir stellen sicher, dass Rechnung und Meldung stimmen.

 

Adresse: Ballindamm 39, 6. OG, 20095 Hamburg

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